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01.02.2012

Wichtiger Kompromiss beim Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) erzielt

Auf Einladung des Präsidenten der Kultusministerkonferenz (KMK) fand am 31. Januar 2012 in Berlin ein Abstimmungsgespräch zur Klärung noch offener Fragen bei der Zuordnung deutscher Qualifikationen zum DQR statt, an dem Vertreter der Bundesregierung, der KMK, der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK), der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften teilnahmen. Sie haben sich auf eine gemeinsame Position zur Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) auf einen Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) geeinigt.

pressmaster - Fotolia.com

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Demnach wird die schulische Allgemeinbildung vorerst nicht dem DQR zugeordnet. Duale Ausbildungsgänge mit zweijähriger Ausbildungsdauer werden dem Niveau 3, solche mit drei- bzw. dreieinhalbjähriger Dauer dem Niveau 4 zugeordnet. Dadurch wird die von den Chemie-Sozialpartnern kritisierte Höherbewertung des Abiturs gegenüber den hochqualifizierten Ausbildungsberufen in der chemischen Industrie (naturwissenschaftliche Labor- und Produktionsberufe, Elektro- und Metallberufe, Büroberufe uvm.) und die damit befürchtete Gefahr eines Attraktivitätsverlust der dualen Ausbildungsgänge abgewendet.

Darüber hinaus wurde entschieden, dass beruflich Qualifizierte auch das oberste Niveau erreichen können, ohne einen Studiengang besucht zu haben.

Die Einigung im Wortlaut